Vorratsdatenspeicherung hilft nicht bei Rechnungsproblemen

Haben Sie schon von der Vorratsdatenspeicherung gehört?

Eigentlich ist sie ganz einfach: alle Telefon- und Datenverbindungen werden vom Telefonanbieter bzw. Internetprovider protokolliert und für 6 Monate aufbewahrt. Diese Daten können dann von den Sicherheitsbehörden abgefragt werden.

Geregelt ist das Ganze über das „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“, das im November 2007 vom Bundestag verabschiedet wurde.

Was das für Sie konkret bedeutet?

Wenn Sie jemanden anrufen werden die Telefonnummern von beiden Anrufern festgehalten, und je nach Telefonart noch mehr Daten. Zum Beispiel: bei Anrufen von Mobiltelefonen wird die IEMI-Nummer festgehalten. Das ist quasi die Seriennummer des Handys.

Beim Internet sieht es nicht besser aus: hier wird die IP-Nummer protokolliert, die Sie bei der Einwahl zugewiesen bekommen. Zwar werden zur Zeit einzelne Internet-Adressen im Browser nicht protokolliert, jedoch bei E-Mails die IP-Adresse der Absender sowohl Ihre E-Mail-Adresse und die des Empfängers – sowie noch einige technische Daten.

Nun könnte man glauben, dass wenn all diese Daten gespeichert sind, es doch mal für den Verbraucher nützlich sein könnte. Aber das ist nicht der Fall – wie meine aktuelle Mobiltelefonrechnung hinwies.

Zwar speichert mein Provider diese Daten für 6 Monate, aber „die gespeicherten Daten dürfen nicht zur Klärung von Rechnungseinwendungen herangezogen werden.“

In diesem Fall greift dann die AGB, in der steht die Daten sind nur für 80 Tage für den Kunden gespeichert.

Eine anderer Gedanke wäre, dass viele Daten zur Abrechnung nicht mehr benötigt werden, denn oft hat man eine Flatrate. Aber auch hier werden die Daten für die Sicherheitsbehörden gespeichert. Sie sind ja nur nicht für die Abrechnung relevant.

Sie müssen also zwei wichtige Sachen zu diesem Thema wissen:

1. es werden Unmengen an Daten über Sie gespeichert

2. diese Daten können Sie nicht selbst nutzen – wenn Sie einer Rechnung widersprechen wollen, müssen Sie dies wie gehabt so schnell wie möglich machen.

Aber ob das alles so bleibt müssen wir noch abwarten, denn gegen das Gesetz ist bereits vor einigen Monaten eine Verfassungsbeschwerde eingereicht worden…

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