Talkline „vereinheitlicht“ Ihre Rechnungen

Ich meine, dass ich ein langjähriger Kunde der Firma Talkline bin.  Immerhin bin ich 14 Jahre lang Mobilfunkkunde bei Talkline geblieben und wechsle nicht wie viele Menschen jede paar Jahren mein Handyprovider, nur um bessere Konditionen vorübergehend zu bekommen.

Sogar mein Tarif habe ich nur einmal in 14 Jahren geändert, und zwar sogar kostenpflichtig, als ich mich selbstständig machte.

In den 14 Jahren habe ich immer wieder Talkline weiter empfohlen, da einige Tarife konnten sich echt sehen lassen. Kennt jemand noch die Werbung von E-Plus in den 90er für eine Grundgebühr von DM19,95 im Monat?  Wer diesen Tarif nicht wechselte hatte Jahre später immer noch SMSe für 9 Cent pro Stück.  Es gab zwischen drin sogar Talkline-Tarife mit Gesprächen für 3 Cent pro Minute ins Festnetz.

Aber inzwischen ist Talkline nur eine Marke von vielen der „mobilcom-debitel GmbH“, und das führt nun offensichtlich zu der „Vereinheitlichung“.

Vor einigen Tagen erhielt ich Post, in dem ich über die Sache informiert wurde.  Kurz darauf die eine Rechnung.  Ab sofort soll ich nicht nach einem abgeschlossenen Monat den Mindestumsatz und ggf. einige Gesprächsgebühren bezahlen, sondern bereits während des laufenden Monats.  Dazu gibt es nun eine Rechnung, die zwei Monate beinhaltet, also Mai 2011 ganz normal und Juni 2011 dazu.

Für mich als langjähriger Kunde sieht das so aus, als ob ich von „Rechnung“ auf „Vorkasse“ umgestellt werde, denn ich muss ein Mindestumsatzpreis zahlen, bevor der dazugehörige Monat überhaupt fertig ist.  Die Leistung seitens Talkline ist also noch nicht erbracht worden.

Es wird zwar behauptet „diese einmalige Erhöhung gleicht sich über die Vertragslaufzeit wieder aus“, aber für mich ist es dann doch eher der Fall, dass dies erst mit der Schlußabrechnung zum Vertragsende ausgeglichen wird, oder?

Besonders kniffelig finde ich zwei Aussagen des Talkline Callcenters.  Ich sah diese Anpassung nämlich als AGB-Änderung und wollte widersprechen.  Dazu meinte der Agent es wäre keine AGB-Änderung sondern „nur eine technische Umstellung „, daher gäbe es keine Widerspruchsmöglichkeit.

Aber als er meinte „der Mindestumsatz ist wie eine Grundgebühr“ und man könnte sie deswegen im Voraus verlangen, habe ich mich wirklich geärgert.  Denn ich habe noch in meinem Archiv die Werbung des neuen Tarifs, zu dem ich kostenpflichtig wechselte, und darauf steht „Nie wieder Grundgebühr!“  Nach Jahren zu behaupten, der Tarif hat doch effektiv eine, finde ich eine Unverschämtheit.

Also habe ich heute dem Talkline Kundenservice einen Brief geschrieben und um Stellungnahme gebeten.

Dabei bin ich auch auf etwas anderes interessantes gestoßen.  In den AGBs, die ich vor 14 Jahren erhielt, steht, dass der Einzug per Lastschriftverfahren „nicht vor 5 Tage nach Rechnungsstellung“ erfolgen soll.  Dies ist schon länger nicht mehr der Fall und oft wird am gleichen Tag abgebucht, als die Rechnung bei mir in den Briefkasten landet.  In diesem Monat sind das Datum auf der Rechnung und das Datum auf meine Kontoauszug nur 4 Tage auseinander.  Auch hierzu bin ich auf die Antwort des Kundenservice gespannt.

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Comments

  1. Sabrina meint

    Kenne ich zu gut. Bin wirklich froh, wenn ich von denen weg bin. Wenn ich die Meldung bekomme, dass eine Rechnung online vorliegt, dann ist das Geld entweder am gleichen Tag schon abgebucht worden oder spätestens 1 bis 2 Tage später. Meistens aber direkt am Tag danach. So hat man gar keine Chance, überhaupt zu reagieren. Hatte mal das Prioblem, dass sie plötzlich 2 Monate keine Rechnung erstellten, aber komischerweise 3 Abbuchungen innerhalb von ein paar Tagen vornahmen. Wer soll das denn am Ende noch nachhalten können, ob alles korrekt ist?

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