Talkline „erklärt“ Ihre neuen Rechnungen

Auf meine Bitte um Stellungnahme bei der Firma Talkline, bzw. mobil-debitel GmbH, kam diese Woche tatsächlich eine Antwort.

Genau gesagt, habe ich Post erhalten, denn eine „Antwort“ kann man es nicht wirklich nennen, mehr eine „Betonung“ der neuen Bedingungen einschließlich dem neuen Abbuchungszeitraum von ein bis zwei Tagen, statt erst nach 5 Tagen.

Er enthielt keine Antwort auf meine Frage, warum man mit langjährigen Kunden so umgeht und keine Antwort warum es zu der Umstellung keine Widerspruchsmöglichkeit gibt.  Nicht einmal ein Ansprechpartner wird erwähnt, sondern ist von „Ihr Talkline Kundenservice“ unterschrieben.

Im Prinzip hätte man sich den Brief sparen können, denn daraus habe ich nicht wirklich viel neues gelernt, wenn man nicht freundlicherweise die aktuelle Fassung der Allgemeine Geschäftbedingungen beigelegt hätte. Stand 15.04.2011.

Da dies nach meiner letzten Vertragsverlängerung ist, ist dies eindeutig eine neue Version der AGBs über die ich bisher nicht informiert wurde.  Die neuen Abrechnungsmethoden sind auch darin erwähnt.  Da finde ich die Aussage des telefonischen Kundendienstes, es gäbe keine Widerspruchsmöglichkeit, da es keine neue AGB gibt, mehr als gewagt.

Und somit habe  ich heute meinen Widerspruch an Talkline trotzdem gefaxt, mit dem Hinweis auf der bisher fehlenden Widerspruchsmöglichkeit, trotz neuer AGBs.

Besonders folgende „Neuheiten“ stören mich:

5.1 „Der Rechnungsbetrag wird einen Tag nach Zugang der E-Mail fällig, mit der der Kunde auf die Möglichkeit des Abrufs der elektronischen Rechnung hingewiesen wird.“

In der mir vorliegenden alten Fassung hieß es, der Einzug per Lastschrift erfolge „nicht vor 5 Tage nach Rechnungsstellung“.

5.2 „Monatliche Grundgebühren, Paket- und Grundpreise oder Nutzungsgebühren werden mit der jeweiligen Abrechnung des Vormonats im Voraus fällig.“

Bisher wurde der monatliche Mindestumsatz nicht im Voraus berechnet, sondern ggf. als „nicht erreichten Mindestumsatz“ mit den Gesprächen aus dem abgerechneten Monat ausgewiesen.

9.2 „Der Kunde verzichtet nach Portierung seiner Rufnummer auf anteilig zuviel gezahlten Grundgebühren sowie nicht verbrauchten Freiminutenkontingente und Mindestumsätze“.

Wenn ich das richtig verstanden habe heißt das, sollte ich den Vertrag beenden und die Rufnummer zu einem anderen Provider übertragen lassen, verzichte ich auf zu viel gezahlte Beiträge, die ja jetzt früher abgebucht werden, wenn das Portierungsdatum und der letzte Abrechnungstag nicht miteinander übereinstimmen.  Aber das ist für mich zu allgemein formuliert, was wäre wenn Talkline einfach durch einen Fehler zu viel einzieht?

Ich bin der Meinung, dass ich durch die neuen AGBs als Kunde schlechter dastehe und habe nicht nur den Änderungen widersprochen, ich habe auch das weiterführen des Vertrags zu den alten Konditionen bis zum Ende der Laufzeit gefordert.

Ob Talkine darauf mit mehr als einer weiteren Erklärung der neuen Rechnung antworten wird?

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Comments

  1. g.jaeschke says

    die Rechnung vom Februar bitte mir per E-Mail zusenden, da die ewig gleichen Abfragen (benutzer, Kennwort …) nerven!!!

  2. Ich glaube Sie bringen uns mit der Anbieter durcheinander. Wir können keine Rechnungen von Talkline verschicken, dass kann nur die Firma selbst.

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